Willkommen
Herzlich Willkommen bei der Vogelsang Stiftung.
Wir sind eine gemeinnützige Naturschutzstiftung und unterstützen den Erhalt und die Entwicklung einer unserer wichtigsten Ressource: Die Landschaft!
Die Vogelsang Stiftung wurde im September 2010 von der Haus Vogelsang GmbH gegründet und widmet sich seitdem den Aufgaben Natur- und Landschaftsschutz sowie der Umweltbildung.
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt in der Übernahme von Kompensationsflächen, die im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und für Artenschutzmaßnahmen erhalten und entwickelt werden. Die naturschutzfachliche Wirkung dieser Maßnahmen stellt sich häufig erst nach vielen Jahren oder Jahrzehnten ein. Umso bedeutender für den Erfolg dieser Maßnahmen ist die nachhaltige Entwicklung dieser Flächen. Diese Aufgabe der Sicherung und Entwicklung übernehmen wir gerne in unsere Verantwortung.
Unser Ziel, Landschaft als wichtige Ressource langfristig zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln schließt auch nachhaltige Bildungsaktivitäten ein.
Aufgabe
Die Vogelsang Stiftung sichert den Erhalt, die Entwicklung und die Förderung von Natur und Landschaft. Das Monitoring von Biotopen sowie Lebensgemeinschaften im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gehört dabei zu den Hauptaufgaben.
Unsere Stiftung steht sinnbildlich für Nachhaltigkeit. Dabei sind Aufgabe und Rechtsform miteinander im Gleichgewicht.
Zweck
Zweck der Vogelsang Stiftung ist die Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes durch den Erhalt und die Entwicklung der Eigenart, Vielfalt und Schönheit der regionalen Kulturlandschaft, ihrer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit und ihrer Biotop- und Artenvielfalt.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Erwerb oder die sonstige Sicherung von Grundstücken, die sich besonders für den Naturschutz und die Landschaftsentwicklung eignen. Die Stiftung verpflichtet sich der Übernahme, die Erhaltung, die Pflege und das Monitoring von Flächen, die aufgrund der Landschafts-, Forst- oder artenschutzrechtlichen Eingriffsregelung als Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen von Dritten übertragen werden.
Weitere Details entnehmen Sie unserer Satzung:
Gremien
- Christian Wallmeyer, Vorsitzender des Vorstandes
- Nicole Büsing, Mitglied des Vorstandes
Das Kuratorium setzt den Stiftungsvorstand ein und überwacht ihn bei der Führung der Geschäfte der Stiftung. Die Satzung der Stiftung regelt die jeweilige Zusammensetzung des Kuratoriums.
- Peter Schrimpf, Vorsitzender des Kuratoriums
Vogelsang Stiftung macht Schule
Ein neuer Weg in die Bereitstellung von Bildung.
Die Vogelsang Stiftung unterstützt Schulklassen bei der außerschulischen Bildung. Wir wollen Kinder und Jugendliche stärker für ihre Umwelt sensibilisieren und sie dadurch zu einem verantwortungs- und respektvollen Umgang mit der Natur ermutigen.
Was macht die Biene? Wie funktioniert die Bestäubung durch die Biene? Welche Vorteile bietet die Vielfalt an Apfelsorten? Warum sind Flussauen so wichtig?
Die Verbindung von Naturschutz und Umweltbildung bietet eindrucksvolle und spannende Möglichkeiten, Naturschutz greifbar zu machen und praktisch zu erleben.
2 Stromland
Landschaft der Zukunft.
Wie sieht eine ökonomisch und ökologisch tragfähige Landschaft im ZukunftsLAND aus? Wie gestalten Wasser und Tiere zukünftig die Landschaft? Das untersuchen Experimente entlang der Lippe zwischen Datteln und Haltern am See. Das 2Stromland ist ein vielseitiger Landschaftsraum zwischen Haltern am See, Olfen und Datteln. Namengebend sind die Flüsse Lippe und Stever, deren Flussauen das Bild prägen. Dazwischen wechseln sich auf 8.000 Hektar Stauseen, Siedlungen, Heide, Wälder, Felder und Äcker ab. 2Stromland schafft Identität, fördert die Biodiversität, den nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen und schafft Zugang zum Erlebnis Natur und Landschaft.
Ideengeber und Umsetzer sind die Städte Haltern am See, Olfen und Datteln, die HVG Grünflächenmanagement GmbH, RAG Montan Immobilien GmbH, Gelsenwasser AG sowie der Lippeverband. Sie teilen die Auffassung, dass eine zukunftsfähige Landschaft ökonomisch tragfähig, ökologisch nachhaltig und für die Menschen erlebbar sein muss. Schon jetzt steht das Projekt beispielhaft für eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit unter Einbindung privater Akteure und wurde von der Regionalen 2016 als Zukunftslandprojekt qualifiziert und gefördert.
Die Vogelsang Stiftung unterstützt das Projekt seit der ersten Projektidee bis heute.
mehr über 2Stromland erfahren sie hier!
URBEEF
Einmal im Jahr schlachtet die Vogelsang Stiftung einige ihrer Jungbullen aus verschiedenen Herden naturnah lebender Rinder. Die Idee, Naturschutz und kulinarischen Anspruch zum wechselseitigen Nutzen zusammenzuführen, gab den Impuls, dieses Fleisch unter dem Namen URBEEF verkaufen und mit dem Erlös die Stiftung in ihren Aktivitäten zu unterstützen.
Robuste Ur-Rindrassen - Heckrinder und Aubracs – werden ganzjährig in ausgedehnten Auen renaturierter Fließgewässer und auf wertvollen Grünlandstandorten zum Erhalt und zur Entwicklung dieser Flächen eingesetzt. Ohne ihren unermüdlichen Einsatz würden diese Flächen verbuschen und wertvoller Lebensraum für Flora und Fauna würden verloren gehen. Die natürliche Bewegung, die ursprüngliche Ernährung und das langsame Wachstum hält die Tiere gesund. Ganz nebenbei entsteht ein kerniges, geschmackvolles und ursprüngliches Fleisch, dass den UR-Geschmack der Landschaft in sich trägt.
Kontakt
Vogelsang Stiftung
Vogelsangweg 21-23
45711 Datteln
Tel. 02363 3905-200
Fax 02363 3905-201
Kuratorium
Peter Schrimpf, Vors.
Vorstand
Christian Wallmeyer, Vors.
Nicole Büsing
Spende
Sie können online oder per Banküberweisung auf unten stehendes Konto spenden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gerne Überweisungsträger mit entsprechendem Vordruck zur Verfügung
Sparkasse Vest Recklinghausen
BLZ 426 501 50
Konto 90 22 03 02
BIC WELADED1REK
IBAN DE18 4265 0150 0090 2203 02
Sie erhalten umgehend von uns eine Zuwendungsbescheinigung. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie Ihre vollständige Anschrift angegeben haben. Geld-Zuwendungen für die Vogelsang Stiftung sind grundsätzlich steuerlich absetzbar.